Unter Leitung des Diplom-Ingenieurs Frank Dölle, mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung in der Planungstätigkeit, wurde das Ingenieurbüro e-PLAN-d im Mai 2005 gegründet. Das Team besteht aus qualifizierten Mitarbeitern. Alle Mitarbeiter haben einen Berufsabschluss für die erforderlichen Tätigkeiten der gemäß den Anforderungen der Leistungsphasen entsprechenden HOAI. Wir sind drei Ingenieure und eine CAD-Zeichnerin. Das Ingenieurbüro e-plan-d befindet sich im Norden Berlins. Im März 2013 haben wir unser neues Bürogebäude bezogen. Im angenehmen Holzhausklima befinden sich 4 CAD-Arbeitsplätze, sowie moderne Kopier-, Laserdruck- und Plotttechnik.
Am 02.Mai 2005 startete das Planungsbüro e-plan-d als Ein-Mann-Büro mit einer Projektbetreuung für die Errichtung einer Präsidentensuite mit hohen Sicherheitsanforderungen, sowie Zusammenlegung und Umbau mehrerer Hotelzimmer zu Luxussuiten im Berliner Hotel Adlon.
Es folgten weitere Planungsaufträge im Schul-, Wohn- und Geschäftsbau, mit denen sich unser Büro schnell auf dem Berliner Markt, sowie in Städten und Gemeinden des Landkreises Oberhavel etablieren konnte.
Heute blicken wir auf zahlreiche Schul- und, Sporthallenprojekte, Kitas, Industriebauten, Baumärkte, Wohn- und Geschäftshäuser zurück. Aber auch Straßenbeleuchtungsanlagen in moderner LED-Technik zählen zu unserem Planungsspektrum.
Regelmäßige Schulungen, insbesondere in sicherheitsrelevanten Planungsgebieten, wie Notbeleuchtung, Brandmelde-, Alarmierungs- und Rauchabzugsanlagen, untersetzen unsere Qualifikationen mit aktuellem Wissenstand als Grundlage für eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung.
Frank Dölle
Geschäfstführer
Till Effenberger
Ingenieur
Nadine Bitschnat
CAD-Zeichnerin
Hannes Knoll
Ingenieur
Seit 2008 ist unser Büro zertifiziert für die Planung von Brandmeldeanlagen, 2014 belegten wir erfolgreich eine weitere Zertifizierung für den Bereich Sprachalarmierungsanlagen. Beide Anlagenzertifizierungen unterliegen den Anforderungen der DIN 14675.
Als Fachleute im Bereich der Elektrotechnik mit umfassender beruflichen Praxiserfahrungen sind wir qualifiziert Planungsaufträge für Neuinstallationen, Anlagenerweiterungen und Instandsetzungen zu erfüllen. Hierbei entwickeln wir technischen Gebäudestrukturen, stimmen die Schnittstellen mit allen am Projekt beteiligten Gewerken ab und dokumentieren die Kosten für die Ausführung der notwendigen Leistungen. Unsere Planungsleistungen unterliegen den allgemeingültigen Vorschriften und Normen.
Planung und Bauüberwachung der technischen Gebäudeausrüstung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, Fachgewerk Stark- und Schwachstromtechnik gemäß der Leistungsphasen nach HOAI. TÜV – Zertifiziert für die Planung und Bauüberwachung von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675.
- Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
- Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. zur technischen Erschließung
neu
- Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
- Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z.B.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, Angaben zum Raumbedarf
- Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
- Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
- Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objekt-planer abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
- Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben z.B. für Energiebilanzierungen
- Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
- Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene) und bei der Terminplanung
- Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
- Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
- Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA Funktionslisten, Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
- Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
- Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
- Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
- Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke in Kurz- und Langtext mit autom. Silbentrennung
- Einholen von Angeboten
- Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
- Führen von Bietergesprächen
- Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
- Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
- Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
- fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
- Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen